Die Bürgerinitiativen und Anrainer-Kommunen rund um den BER im Streit um den Schallschutz:
Immer wieder Erfolge vor Gericht
Um einen guten Schallschutz für die am stärksten betroffenen Fluglärmopfer haben die BER-kritischen Bürgerinitiativen (BIs) zusammen mit der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden jahrelang hart gekämpft, vor allem vor Gericht.
Das erste Angebot der Flughafenbetreibergesellschaft (FBB), als so genannte "Kostenerstattungsvereinbarung" (KEV) den Schallschutzberechtigten zugesandt, war so lächerlich gering ausgefallen, dass nur eine Minderheit überhaupt darauf eingegangen ist und sie unterschrieben hat. Die Majorität verweigerte sich einfach den dürftigen Angeboten, sondern vertraute den BIs, die die Betroffenen darüber informierten, dass ihren Ermittlungen nach der Flughafen den Schallschutz für seine am schwersten lärmbetroffenen Nachbarn widerrechtlich nicht nach den Bestimmungen des geltenden Planfeststellungsbeschlusses (PFB) errechnet hatte.
Im PFB war festgelegt: Die Wohnräume im Tagschutzgebiet des BER müssen so gegen den Lärm abgedämmt werden, dass das lauteste Flugzeug dort nicht lauter zu hören sein darf als in einer Stärke von 55 Dezibel. Der Flughafen hatte aber in seinen Berechnungen die Lautstärke des siebtlautesten (!) Flugzeugs als obersten Grenzwert angenommen und durchgängig durch alle KEVs hindurch einen systematischen Fehler in die Berechnungen der Schalldämm-Maße hinein implantiert, durch den er seine Ausgaben für den Schallschutz zulasten der Lärmopfer um etwa 600 Mio. EUR verbilligt hatte. Auf die einzelne Familie heruntergebrochen, die im Tagschutzgebiet wohnt, bedeutet das eine Kürzung ihrer Schallschutzgelder um etwa 35 000 bis 45 000 EUR pro Einzelfall, je nach den Gegebenheiten von Haus und Grundstück.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden waren zwar von dieser Absicht informiert, haben aber den Flughafen nicht kontrolliert und diesen Verstoß gegen den PFB nicht wirksam unterbunden.
Weil alles Reden und Verhandeln mit Flughafen und Behörden nichts bewirkten, zogen die BIs, die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden oder auch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow alleine vor Gericht. In den weitaus meisten Fällen bekamen sie dort ihr Recht zugesprochen, dass ihnen der Flughafen vorenthalten wollte. Und zwar...
1.) Im Beschluss zu Eilantrag ...
... der BIs, kurz vor dem Eröffnungstermin am 12. Juni 2012, auf Untersagung von Flügen in den Nachtstunden: Hier ordnete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am 15. Juni 2012 an, dass der Lärmschutz am BER nur auf der Grundlage des PFB erfolgen darf und nicht auf Basis einer sechsmaligen Überschreitung des 55-db(A)-NAT-Kriteriums.
2.) Im OVG-Urteil zum Tagschutziel:
Am 25. April 2013 entschied das Gericht, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern tagsüber keine höheren A-bewertete Maximalpegel als 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten auftreten dürfen. Die Schalldämm-Maßnahmen sind also absolut auf das lauteste anzunehmende Flugzeug hin zu berechnen. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
3.) Die Beschwerde der FBB vor dem (BVerwG) gegen die Nichtzulassung der Revision ...
... scheiterte am 15.01.2014. Der Flughafen musste danach beim Schallschutz definitiv die Bestimmungen des PFB buchstabengetreu umsetzen.
4.) Das "Lüfter-Urteil" vom 03.05.2016
Sehr unbeliebt bei den Schallschutzberechtigten: Die einfachen Zulüfter, die nachts in den Schlafzimmern das gekippte Fenster ersetzen sollen! Dagegen klagte die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und bekam im Wesentlichen insofern Recht, als der Flughafen vor dem Einbau von Belüftungsanlagen eine geeignete Be- und Entlüftungs-Planung für das schallzuschützende Objekt vorzunehmen hat.
Leider scheiterte die Klage um den vollen
PFB-Tagschutz für diejenigen, die durch die neuen Flugrouten nun weniger
belastet werden. Der Flughafen darf hier das Schutzniveau absenken. Beispiel: Über der Geradeaus-Strecke der Südbahn über Blankenfelde wird wegen des 15 Grad-Knicks nicht mehr gestartet, sondern nur noch gelandet. Da landende Flugzeuge leiser sind als startende, ist künftig nicht mehr das lauteste startende Flugzeug für die Festsetzung des Maximalpegels maßgebend, sondern nur das lauteste landende Flugzeug.
Planfeststellungsbeschluss (PFB) und Fluglärmschutzgesetz:
Ein Unterschied wie Tag und Nacht
Für alle Menschen in Deutschland, die im engen Einzugsgebiet eines Flughafens oder gar unter Einflugschneisen wohnen, regelt das im Jahr 2007 verabschiedete Fluglärmschutzgesetz, wie sie durch geeignete bauliche Maßnahmen an ihren Häusern vor Fluglärm geschützt werden müssen.
Was sich wie eine große Errungenschaft für den Schutz von Menschen anhört, war damals schon von den in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm engagierten Bürger als eigentlich folgenschwerer Rückschritt hinter das Schallschutzniveau der PFBs für die Flughäfen München-Erding und den zum BER zu erweiternden Flughafen Berlin-Schönefeld erkannt worden. Die Luftverkehrs-Lobby war nicht nur heute, sondern bereits auch damals sehr erfolgreich aktiv und konnte die Zeit, in der sich ein fortschrittlicheres Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein etabliert hatte und bessere Standards für Flughafen-Anwohner für nötig befunden wurden, leider wieder zurückdrehen.
Das Fluglärmschutzgesetz gilt generell zwar überall in Deutschland, aber es hat zum Glück für die BER-Betroffenen noch seinen Paragraphen 13. Darin wird festgelegt, dass seine Regeln erst ab dem 07.07.2007 gelten sollen. Und es heißt darin wörtlich: "Soweit in einer Genehmigung, Planfeststellung oder Plangenehmigung, die bis zum 6. Juni 2007 erteilt worden ist, weitergehende Regelungen getroffen worden sind, bleiben diese unberührt."
So kommen wir BER-Betroffene in den Genuss der Gnade eines früheren und weitaus besseren PFB, wenn es um den Tagschutz geht, denn er stammt aus dem Jahr 2004 und wurde bereits am 16.03.2006 höchstrichterlich bestätigt. Also eindeutig vor dem 07.07.2007!
Na dann "Gute Nacht"!
Anders leider verhält es sich mit dem Nachtschutz. Für den BER war ursprünglich eigentlich ein 24-Stunden-Betrieb vorgesehen. Ein Unterschied zwischen dem Schallschutz für Wohn- und Schlafräume war im PFB demzufolge bei einem Betrieb rund um die Uhr völlig unsinnig;; alle Räume wurden gleich stark geschützt. Das BVerwG verhängte in seinem Urteil zum PFB vom 16.03.2006 aber ein fünfstündiges Nachtflugverbot in der Zeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Die Planfeststellungsbehörde musste hinsichtlich der Nacht ihren ursprünglichen Beschluss nun dem Urteil anpassen und tat dies mit einem "Planfeststellungs-ergänzungsbeschluss" (PEB). Und zwar am 20.10.2009; also nach dem 07.07.2007!
Fünf Stunden weniger Nachtflug verändern nun die Dauerschall-Belastung in der Nacht wesentlich, und ändern das Schutzniveau so, dass die Autoren des PEB den passiven Schallschutz für die Schlafzimmer rund um den BER sehr nachlässig festsetzten wegen der gerichtlich verfügten fünfstündigen Nachtruhe. Die Schlafsuchenden um den BER tun da jetzt, anders als beim Tagschutz, sogar gut daran, sich hier wieder auf das eigentlich recht schlechte Fluglärmschutzgesetz zurückbesinnen, denn das schützt sie sogar besser gegen den nächtlichen Fluglärm als der schlechtere PEB der brandenburgischen Planfeststellungs-Behörde.
Durch das Urteil zum PFB vom 16.03.2006 und die Unterbindung eines 24-Stunden-Betriebs bekamen die Behörden die Möglichkeit, die Schutzstandards für die Nacht erheblich zu verschlechtern. Und sie haben sie nicht ungenutzt verstreichen lassen! Dadurch erklärt sich dann auch der eigentliche Widersinn, dass die Schlafzimmer im Schallschutzprogramm für den BER verglichen mit den Wohnräumen beim Schallschutz so schlecht wegkommen. Nachtschutz wird also gewährt nach dem am Fluglärmschutzgesetz orientierten PEB, der gute Tagschutz nach dem PFB. Für die BER-Betroffenen im Tagschutzgebiet speist sich ihr Schallschutzanspruch als de facto aus zwei verschiedenen Rechtsquellen.
Für die Anteilseigner des BER ist es natürlich mehr als ungünstig und sehr misslich, dass sie sich hinsichtlich des Tagschutzes an die ach so strengen Vorgaben des PFB halten müssen. Es ist von daher im gewisser Weise nachvollziehbar, dass sie angesichts der hohen Kosten für die hohen Schutzziele gerne im Nachhinein an den Regeln drehen wollten und immer noch wollen.
Andererseits: Der Flughafen hat diese Standards selbst in den PFB hinein geschrieben. Er hat es getan, um trotz des Widerstands in der Region von Umlandgemeinden und vielen Bürgern das Plazet des BVerwG für den falschen Standort zu bekommen. Man wollte zeigen, dass man den Bürgern einen sehr fairen Ausgleich für ihre Belastung zu geben bereit ist. Aber als man den Standort bestätigt bekommen hatte, suchte und sucht man weiterhin nach Möglichkeiten, um wesentlich billiger dabei wegzukommen. Tausende Aktenordner bei den Antragstellern auf Schallschutz legen Zeugnis davon ab, wie einfallsreich der Flughafen bislang bei seiner "Zahlungs-Drückebergei" war. Und es hat immer noch nicht aufgehört!
FBB-Ideen für das weitere Kosten-Dumping bei den Schallschutz
Geht das nicht trotzdem billiger?
FBB: "Doch, wir schaffen das!"
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und die Hoffnung der BER-Verantwortlichen auf abgesenkte, günstigere Konditionen starb wohl erst am15.01.2014, als das BVerwG einen Revisionsprozess gegen das Tagschutz-Urteil endgültig ablehnte. Vorher war für die Vertreter der Schallschutz-BIs jedenfalls keine bedeutsame Aktivitäten in Richtung auf die bauliche Umsetzung des Schallschutzprogramm zu erkennen, sondern nur Taktiken des Verzögerns und Hinhaltens.
Die FBB hatte im Jahr 2008 mit dem Schallschutzprogramm begonnen. Und sechs Jahre verstreichen lassen bzw. sie damit vertan, nach Wegen zu suchen, um ihre Schallschutzberechtigten weit unterhalb ihrer Ansprüche abzuspeisen! Auch nachdem ihnen das BVerwG endgültig den Weg nach unten ins niedrigere Niveau versperrt hatte, gab die FBB nicht auf, verstärkte nicht den Bausachverstand in ihrer Schallschutzabteilung, sondern hat Juristen beauftragt, Ideen zu kreieren, wie man eben doch die harten Regelung des PFB umgehen und teilweise wieder aushebeln kann. Was ist ihnen nun dazu eingefallen?
1.) Es soll keine Kostenerstattungsvereinbarungen mehr geben. Das war ein Vertrag des einzelnen Schallschutzberechtigten mit der FBB, dem die ganz große Mehrheit ihre Unterschrift verweigert hatte. In der zweiten Runde wollte man nicht mehr auf Plazet und Unterschrift der Anwohner angewiesen sein, sondern suchte nach einer Lösung "per ordre de mufti"; mit der FBB in der Rolle des Muftis. Man erfand die so genannte Anspruchsermittlung (ASE). Also ein Schreiben, in dem der Flughafen einseitig verkündete, was an einem Haus getan werden müsse und was er bereit sei, dafür zu zahlen. Dafür wurde mit bestimmten Firmen Summen für ein Leistungsverzeichnis mit Preisen ausgehandelt, die von vielen Mitbewerbern am Markt als für die vorzunehmenden Arbeiten nicht auskömmlich bezeichnet wurden.
2.) Und man splittete diese Anspruchsermittlung in zwei verschiedene Arten auf: In die ASE-Entschädigung (ASE-E) und in die ASE-Bau (ASE-B). Und zwar machte man sich im Falle der ASE-E eine Regelung im PFB zunutze, dass, wenn die nötigen Schallschutzmaßnahmen an einem Haus 30 Prozent der Verkehrswerts übersteigen, der Schallschutzberechtigte diese Summe einfach pauschal auf sein Konto überwiesen bekommt; und zwar ohne jeglichen Verwendungsnachweis für Schallschutzmaßnahmen. Ganz nach Belieben zu verwenden! Der PFB, der in zwei Teile, einen verfügenden und einen erklärenden Teil, unterschieden wird, hat im erklärenden Teil auf den Seiten 665/666 die Entschädigungszahlungen eigentlich auf Häuser von maroder Bausubstanz beschränkt, aber die FBB weigerte sich, Text und Sinn nach dem verfügenden Teil zu rezipieren, sondern hörte nach den Seiten 108/109 von insgesamt 1.178 Seiten mit der Lektüre des PFB auf.
So bekommen heute mit Sicherheit mehr als die Hälfte aller Schallschutzberechtigten im Tagschutzgebiet einfach eine Entschädigung, die die wirklichen Kosten der nötigen Maßnahmen zum Erreichen des Tagschutzziels gar nicht deckt. Darüber hinaus hat die FBB zusammen mit ihrem Wertermittlungs-Dienstleister, der Firma Sprengnetter, eigens ein Wertermittlungsverfahren kreiert, wie es nirgendwo sonst in Deutschland in dieser Art angewandt wird. Und zwar wird nur der Wert der Immobilie mit schallzuschützenden Räumen herangezogen, aber keine Garagen und Nebengebäude, keine besondere Gartengestaltung, mit nur Teilen des Grundstücks zu Baugrundstückspreisen, multipliziert mit sehr niedrigen Sachwert-Faktoren, um den Verkehrswert zu dumpen. (Im Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) organisierte Wertermittlungs-Sachverständige sagen, dadurch käme es zu einem Verkehrswert-Dumping um bis zu 30 Prozent). Mit wirklich zu erzielenden Verkaufswerten hat das, was die FBB da hat ermitteln lassen, also absolut nichts mehr zu tun. Man hat es bei der FBB geschafft, so etwas Aberwitziges zu erschaffen wie einen fiktiven, völlig marktunüblichen Verkehrs(un-)wert, der beim Immobilien-Makeln so gar keine Rolle spielt, um die Schallschutzberechtigten billiger und noch weiter unterhalb ihrer im PFB gesetzlich verbrieften Rechte abzuspeisen.
3.) Daneben gab es für knapp die Hälfte der Anspruchsberechtigten eine ASE-B. Und zwar überstieg bei diesem Betroffenen-Kreis die nötigen Schallschutzmaß-nahmen nicht die 30 Prozent des FBB-Spezial-Verkehrswertes, sondern der Bedarf lag unterhalb dieser Summe. Aber auch da wollte und will man den Menschen ja auch nicht alles zahlen, was ihnen zusteht, sondern hat sich überlegt, wie denn zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen halbwegs brauchbare, sehr rigide Rechtsauffassungen aussehen könnten, die ruhig auch wieder rechtlich strittig sein dürfen, um auch bei diesen Betroffenen ein Anspruchs-Dumping zu veran-stalten. Und wenn es den Betroffenen nicht passt, dann können sie ja wieder, so die beständig und wiederholt geäußerte Einstellung von FBB und ihrer Anteilseigner-Regierungen, für teuer Geld vor Gericht ziehen, und da zum wiederholten Male ihr Recht aus dem PFB durchzusetzen versuchen. Und um berechtigte Ansprüche abzuschmettern, hat man angesichts der Erfolgserlebnisse der Anwohner vor Gericht intensiv nach vermeintlich guten Rechts-Gründen gesucht und meint, sie gefunden zu haben, indem man bei den Baugenehmigungen und Bauordnungen sehr genau und pingelig hinsieht.
So hat man bei der FBB jetzt je nach Alter der Häuser im Schallschutzgebiet sämtliche existenten Bauordnungen in Berlin und Brandenburg, aus der Preußen- oder ihrer sonstigen Entstehungszeit herausgekramt und eifrig studiert, sogar die nordrhein-westfälische Bauordnung aus dem Aufbau-Ost-Partnerland, die nach der Wende so lange galt, bis Brandenburg ein eigenes Gesetz verabschiedet hatte. Dann wurde bei der FBB genau nachgeschaut, was an diesem Haus heute nicht mehr punktgenau auf den baugenehmigten Zustande von bspw. anno Hakenkreuz passt, um dann zu sagen, dieser Raum wird nicht mehr als schallschützenswert anerkannt, weil die damalige Bauordnung nicht mehr eins zu eins eingehalten sei.
Beispiel:
Jemand hat ein Haus aus dem Jahr 1934. Es ist gut durch die Jahre ge- kommen,
weil es immer wieder saniert und renoviert wurde. Im Dachgeschoss wurde nach
der Wende die alten Holzdielen ersetzt und auf dem Fussboden Trittschalldämmung unter Laminat aufgebracht. Das
schluckte drei Zentimeter Raumhöhe. Gleiches gilt für Wärmedämm-Maßnahmen unter
dem Dach mit Dämmstoff unter Holz-Paneelen. Und schon schaffen diese Zimmer im
Dachgeschoss nicht mehr die von der
Nazi-Bau-ordnung geforderten 2,20 m Raumhöhe. Es sind nur noch 2,17 m. Oder gar
nur 2,15 m. Und deshalb lehnt die FBB es heutzutage ab, diese Räume vor
eindringendem Fluglärm zu schützen. Wegen vorgenommener, die Gebäudesubstanz
selbst gar nicht ändernder, gängiger Schönheitsreparaturen mit neuzeitlichen
Materalien und nach den Vorstellungen von heutigem Wohn- oder Energie-Einspar-Komfort!!!
Strenge Schutzziele - Falsche Wege zum Ziel:
Dürftige Module statt durchdachte Planungs-Konzepte
Hartmut Mehdorn sprach während seiner Geschäftsführer-Zeit vom "weltbesten Schallschutz" am BER. Um dieses Adjektiv können sich in Europa wohl eher die Flughäfen Amsterdam und Wien untereinander streiten, aber trotzdem: Der Schallschutz nach dem PFB rund um den BER könnte sich international sehen lassen und hätte absolut einen Platz auf dem Medaillen-Treppchen bei den Schallschutz-Europameisterschaften sicher, - wenn er denn nur einmal ehrlich ohne Bezahl-Drückebergerei umgesetzt werden würde! Innerdeutsch verglichen wäre er unzweifelhaft einmalig hoch.
Der Kardinalfehler, warum es beim Schallschutz bei der FBB nicht läuft, ist, dass man meint, die weitaus höheren Schutzauflagen am BER mit den gleichen Mitteln erreichen zu können wie an anderen deutschen Flughäfen. München-Erding (MUC) hat zwar ähnlich hohe Schutzstandards, aber dadurch weit weniger Probleme, dass man es bei der Standort-Auswahl besser gemacht hat. Die Bayern haben ihren Flughafen so gebaut, dass nach hinten und vorne siedlungsfreie Schneisen zu befliegen sind. Es gibt beim MUC einfach kein Blankenfelde-Mahlow und kein Bohnsdorf, Schmöckwitz oder Karolinenhof. Es werden lediglich seitlich liegende Dörfer von Fluglärm touchiert, das aber weitaus weniger laut, so dass für die nur 8.000 Schallschutzberechtigte beim internationalen Drehkreuz-Flughafen MUC weit weniger Aufwand getrieben werden musste als für 26.000 Schwerstbetroffene, die beim BER wegen der ungünstigen Standortauswahl zwingend direkt auf niedrigster Höhe überflogen werden müssen.
Trotzdem meint man beim BER, man könne den Schutz der Häuser - genau wie alle anderen Flughäfen mit den weitaus leichteren Anforderungen auch! -lediglich mit genau den drei gleichen einfachen Zutaten gebacken bekommen: Besseren Fenstern, Innendämmung und einfachen Zulüftern. Diese drei Tools erinnern immer ein bisschen an den ersten Hausbau-Kasten für Vorschulkinder aus der Serie "Lego Duplo"; also an den sehr kindgerechten grobmotorischen Plattenbau mit wenigen austauschbaren Versatz-Stücken. Und dieses Denken ist nach wie vor stilbildend für das Denken und Argumentieren der FBB, denn sie denkt bis in die kürzlich publizierte Schallschutz-Broschüre hinein immer noch in einfach austauschbaren Modulen.
Der PFB zum BER stellt aber hinsichtlich der Umsetzung des Schallschutzprogramms den Flughafen vor eine sehr "erwachsene" Aufgabe. In der Tat sind die Schallschutzauflagen für den BER die härtesten Deutschlands, die mit dem o. g. Schmalspur-Repertoire einfach nicht zu erfüllen sind. Zu viele bekommen deshalb eine ASE-E mit einem "Hinweisblatt" zur Schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) und diesem Satz darauf ...
"Für den Fall, dass Sie planen, den Entschädigungsbetrag für Schallschutz-maßnahmen einzusetzen, möchten wie Sie darauf hinweisen, dass in einem/einigen Raum/Räumen das vorgegebene Schutzziel mit dem zur Verfügung stehenden umfangreichen Leistungsspektrum nicht erreicht werden kann."
Die Ansicht des Flughafens, ihm stünde "ein
umfangreiches Leistungsspektrum zur Verfügung", können wir von den BIs nun
ganz und gar nicht teilen. Wer Wohnräume von sehr hohen Maxmalpegeln auf 55 Dezibel hin abdämmen muss, muss
im Tagschutzgebiet die Häuser mit vielfältigen baulichen Maßnahmen ganz enorm
abdichten, so dass sich bauphysikalisch unter Umständen ganz viel am Gebäude
ändert. Man ändert durch zu viele dicke Fenster oder durch die auf einzelne
Räume beschränkten Innendämm-Maßnahmen leider eben den Taupunkt an Gebäude-Teilen,
die nach der Schallschutz-Ertüchtigung wesentlich leichter durch
Feuchtigkeits-Bildung die Wänden vernässen und verschimmeln lassen können.
Die
Methode, "hier ein vorhandenes Fenster-Klötzchen raus und ein dickeres
hinein", mit dem Tool "mit Innendämm-Platten die Außenwände dicker
machen" und so tun, als wäre das problemlos o. k., ist beim BER einfach keine
dem PFB adäquate Vorgehensweise. Hier hätte neben den Ingenieurbüros andere
Bau- spezialisten die Häuser begehen und sich die nötigen Dämm-Maßnahmen als
gesamtes Konzept zusammendenken, Tau-Punkte berechnen und alle Maßnahmen
insgesamt betrachten und dahingehend bewerten müssen, ob die Bausubstanz durch
die vorgeschlagen Maßnahmen nicht mit der Zeit Schaden zu erleiden droht. Es wäre also eine individuelle,
objektbezogene Bauplanung dringend vonnöten gewesen.
In einem von der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden beim Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) in Auftrag gegeben Gutachten steht auf der Seite 48: "Der Wärmebrückeneffekt bildet sich verstärkt auch bei raumweise durchgeführten Innendämm-Maßnahmen aus. Diese kommen häufig bei Schallschutzmaßnahmen vor, in denen nur die Außenwände entsprechend schutzbedürftiger Räume mit Hilfe von Vorsatzschalenkonstruktionen schallschutztechnisch ertüchtigt werden. Im nicht sanierten Nachbarraum können sich dann im Eckbereich von Raumtrennwand zur ungedämmten Außenwand niedrigere Oberflächentemperaturen einstellen. Sollte der Temperaturfaktor den Wert von 0,7 unterschreiten, wäre die Gefahr von Schimmelpilzwachstum gegeben."
Und weiter unten auf der Seite: "Innendämmungen sind mit Kenntnis und Berücksichtigung der hygrothermischen Effekte sehr wohl beherrschbar. Notwendige Grundlage hierfür ist eine gesicherte Planung der zuvor beschriebenen Punkte. Insbesondere bei fehlender Überprüfung der geänderten Wärmebrückenwirkung oder fehlendem Lüftungskonzept bei Schallschutzmaßnahmen bei denen Fensterelemente über einen längeren Zeitraum hinweg geschlossen bleiben müssen, ist die Gefahr von Feuchteschäden geradezu vorprogrammiert."
Das ist so von der FBB nicht gemacht worden. Was gemacht wurde, ist, dass man das gesamte Schallschutzprogramm rechtlich so aufgesetzt hat, dass man in weiten Teilen den Eigentümer zum voll selbstverantwortlichen Bauherren gemacht hat. Der PFB gab dem Flughafen die Freiheit, entweder das Verfahren der Kostenerstattung zu wählen oder aber die Schallschutzmaßnahmen in eigener Regie selbst durchzuführen. Aus beiden Möglichkeiten hat er daraus ein sich selbst am meisten begünstigendes Misch-Konzept entwickelt. Er hat die Ingenieurbüros und Wertermittlungsfirma ausgewählt, die - entgegen dem Berufsethos deutscher Ingenieure nicht nach den besten Problemlösungen suchend! - arbeiteten, sondern gemäß den kostensparenden Anweisungen des Auftragsgebers FBB, damit sich der Schallschutz für ihn möglichst verbilligt. So konnte er bei den Dämm-Methoden und Preisen dafür an den entscheidenden Stellschrauben drehen. Und ja: Immer da, wo es beim Schallschutz um Kosten geht, bestimmt der Flughafen.
Wenn es dann aber gilt, in den Bereich der praktischen Umsetzung zu wechseln, macht er dann den Eigentümer zum eigenverantwortlich Agierenden und zieht sich selbst auf die Rolle des reinen Kosten-Erstatters zurück. Für den BER die Rosinen, er federführend überall da, wo er die Schallschutzberechtigten bossen kann. Für den Eigentümer dagegen die Aufbürdung aller Folgerisiken von Maßnahmen, die er selbst gar nicht will und vorgenommen von einem Personal, dass er nicht selbst ausgewählt hat, und dem er auch von vorneherein besser kein Vertrauen entgegenbringt, weil es von der Gegenseite seine Instruktionen empfängt und die Interessen des Schallschutzberechtigten hintan zu stellen hat! Der Schallschutzberechtigte muss dann aber mit seinem Eigentum und eigenem Vermögen voll einstehen für etwas, was er nicht gewollt hat, wofür ihm anfänglich gar nicht die volle Informierheit und Entscheidungsfreiheit oder irgendeine Wahl zugebilligt worden wäre. Und wenn er dann nach Jahren mit einem verschimmelten Haus da steht, dann sind nicht mehr die verantwortlich zu machen, die ihm im Falle der ASE-B falsche Maßnahmen - ohne jegliche Wahlfreiheit so und nicht anders oder gar nichts! - aufgezwungen haben, sondern er selbst.
Nach Ansicht von uns BIs ist so ein Konstrukt weder fair noch redlich. Wenn die FBB über die Häuser privater Eigentümer weichenstellend verfügen und disponieren darf, sollte sie es, wie im Rechtsstaat BRD sonst in allen anderen Bereichen üblich ist, nach bestem Wissen und Gewissen und mit einer nahezu treuhänderischen Gesinnung und Sorgfalt tun müssen. Letztere lässt der Flughafen beim Schallschutzprogramm aber nach Meinung der BIs ziemlich schmerzlich vermissen, weil er für die Folgen seines Tuns weder haften noch sonst irgendwie verantwortlich einstehen muss. Eine solche Narrenfreiheit hinsichtlich der Folgewirkungen ihres Tuns wird den einfachen Bürger allerdings nirgendwo und in keinem Bereich zugebilligt.
Und jetzt die Kurskorrektur beim BER-Schallschutz? Hin zu einer neuen Flexibilität und mehr Kulanz?
8 Module:
"Stückwerkerei" zur Schlechterstellung der Lärmopfer
im Tarnanzug von vermeintlicher Kulanz
Jüngst hat sich der Flughafen in den Medien äußerst öffentlichkeitswirksam als jemand verkauft, der nun angeblich kiloweise weiße Kreide verspeist hat und sich jetzt endlich seinen Anwohnern freundlich zuwendet: Durch eine neu aufgelegte und breit verteilte 50seitige Schallschutz-Broschüre und zwei gut aufbereitete so genannte Schallschutz-Tage auf der großen Ausstellungsstellungsfläche im Haus des Kommunalen Dialogforums in der Mittelstraße 11 in Schönefeld.
Link zur Schallschutz-Broschüre:
http://www.berlin-airport.de/de/presse/publikationen/unternehmen/2016/2016-schallschutzfibel.pdf
Besserung versprochen
und diesmal nicht gebrochen? Unser Flughafen? Müssen wir jetzt etwa unser
(Vor-)Urteil gegen ihn revidieren? Ein genaueres Hinsehen bei den Modulen
zeigt, dass wir das leider auch jetzt nicht
müssen, - obwohl wir es mit einer großen Erleichterung gerne täten, denn uns Anwohnern fiele in diesem Fall ein schwerer Mühlstein vom Herzen, wenn wir den meistens dritten Aktenordner zuklappen und ihn endlich im Keller endlagernd archivieren könnten.
1. Modul: Kastendoppelfenster
Man sollte sich genau überlegen, aus welchen Gründen man die Kastendoppel-Fenster eigentlich ablehnt. Es gibt durchaus auch Befürworter für diese doppelten Fenster unter den Personen, die schon immer Kastenfenster hatten und gut damit zurechtkommen. In jedem Fall schützen die Kastenfenster mit Abstand am allerbesten vor eindringenden Fluglärm.
Wenn man aber aus freien Stücken auf die Kastenfenster verzichten will, dann sollte man genau darauf achten, auf welches Ersatzprodukt einem die Fensterfirmen und die FBB hin orientieren wollen und sich stattdessen nicht aus Ahnungslosigkeit zu billig abspeisen lassen. Da darf man dann schon explizit die besten schallisolierenden Scheiben auf dem Markt fordern, für die es ein Prüfzeugnis gibt. Und das sind Scheiben, die unter Idealbedingungen im Labor den eindringenden Schall um 51 Dezibel abdämmen.
Die Kastendoppelfenster sind die teuersten überhaupt, weil sie einzeln vor Ort eingemessen werden müssen und allein die Prüfgebühr pro Fenster 3.775 EUR an Kosten erfordert. Die Scheiben der Schallschutzklasse 4 sind nur halb so teuer wie der Klasse 5. Wer auf das Hochwertigste verzichtet, dem sollten dann nicht auch noch die Vierer-Scheiben untergejubelt, sondern die optimaleren Fünfer-Scheiben zugestanden werden. Und sogar wenn man sich als Anwohner mit diesen zufrieden gibt, erspart man dem Flughafen immer noch jede Menge Geld.
2. Modul: Schritt für Schritt
Angepriesen als die neue Flexibilität eines einsichtig gewordenen Flughafens? Nein! Die Möglichkeit, den Schallschutz gewerkeweise zu verschiedenen Zeiten vornehmen zu lassen, räumt der Flughafen den Schallschutzberechtigten schon seit zwei Jahren ein.
Die Teilung in zwei oder mehrere Bauphasen ist aber nicht immer sinnvoll. Besonders wenn man sich für eine Innenwand-Dämmung entscheidet, sollte man den Einbau der Fenster gleich mitmachen lassen, damit das eine zum anderen passgenau ausgeführt werden kann. Wenn aber bspw. eine Dachdämm-Maßnahme mit keinem anderen Gewerk sonst in Berührung kommt, dann kann man die auch zu einem anderen Zeitpunkt oder in einem anderen Jahr vornehmen lassen.
Angeblich ist das ein Entgegenkommen des Flughafens, und dient dem Zweck, so die neue Schallschutz-Broschüre des Flughafens auf der Seite 18, dass "das Haus während der Umbauarbeiten nutzbar bleibt".
An dieser Stelle sollte man die Betroffenen aber auch einmal darüber informieren, dass der PFB auch das Recht hergibt, dass man zeitweise bei ganz harten und umfangreichen Maßnahmen auf Kosten des Flughafens in eine Pension ziehen kann, um sich Lärm, Dreck, und mangelnden Komfort, bspw. dem Ausfall der Heizung im Winter, zeitweise auch räumlich zu entziehen. Aber was die Menschen nicht wissen, können Sie auch nicht fordern. Und was im öffentlichen Bewusstsein nicht vorkommt, wird auch nicht gefordert und muss auch nicht bezahlt werden. Man darf auch erleichternde Maßnahmen wie "Möbel-Rücken oder Möbel nach woanders hin Auslagern" dem Flughafen in Rechnungen stellen. Das sollten Menschen versuchen, auszuhandeln, für die der Umbau ansonsten eine zu große Last wird. Der Flughafen verweist zwar darauf, dass der Schallschutzberechtigte das als Auftraggeber selbst zu leisten habe, aber hier hilft dann auch mitunter Hartnäckigkeit, denn der Schallschutzberechtigte ist hier ja nur analog dem "Schein-Selbstständigen" nur der Schein-Auftraggeber.
Stückweise umzusetzen, damit der Flughafen spart, während der unter nächtlichen Überflügen leidende, ohnehin sehr erholungsbedürftige Schallschutzberechtigte sich zwei Jahre lang in Serie seinen Jahresurlaub wegen der Überwachung der Schallschutz-Baumaßnahmen verkneifen muss, kann man ebenfalls als einen überzogenen Anspruch der FBB an seine "Nachbarn" betrach- ten. Wer alles in einem Rutsch umsetzen will, dem sollte auch mit entsprechenden Maßnahmen so geholfen werden, dass das auch möglich wird. Und wer es braucht und will, sollte es fordern und durchzusetzen versuchen.
3. Modul: Finanzierung:
Es hat sich bei Recherchen der BIs gezeigt, dass nicht jede Firma auf der IHK-Liste (http://www.pq-abst.de/BERSS-LV) das Modul Finanzierung überhaupt mitträgt. Es ist in jedem Fall das Entgegenkommen der einzelnen Baufirma, wenn sie mit der von der FBB als die von ihr kreierte besondere Hilfe vorgestellte Abtretungsvereinbarung einverstanden ist. Manche Firmen arbeiten auch nur für Empfänger einer ASE-E. Für finanzschwächere Anspruchsberechtigte mit einer ASE-B bleibt nur der Platz auf der Warteliste einer der wenigen Firmen, die die Abtretung überhaupt akzeptieren. Das verlängert die Wartezeit bei den finanzschwächeren Anwohnern auf die Umsetzung mitunter nicht nur um Monate, sondern um Jahre. Dieses Modul ist deshalb keine wirklich wunderbare Wohltat für die Anwohner und derzeit hinsichtlich der Größe des Problems noch ziemlich dürftig. Hier hat der Flughafen absolut keinen Grund, sich selbst als treusorgend zu feiern, sondern hier muss ihm noch mehr und auch anderes einfallen, wie mit der üblichen Forderung der Firmen nach hohen Vorauszahlungen umgegangen werden kann, die viele Familien ja gar nicht als Rücklage zur Verfügung haben.
4. Modul: Wanddämmung
Schön, dass man bei Übernahme der Mehrkosten statt der Wand- und Dachdämmungen innen auch eine Variante von möglichen Außendämmungen wählen kann und den Betrag für die von der FBB genehmigte Innendämmung erstattet bekommt. Aber nur, - und das schränkt die angeblich so tolle Wahlfreiheit dann doch wieder enorm ein! -, wenn man der FBB Nachweise vorlegt, dass das Schutzniveau durch die Außendämmung genau so erreicht wird wie durch die Innendämmung. Diese Nachweise, erstellt von Experten, die u. U. mit riesigem Prüfaufwand arbeiten müssen, können für den Schallschutzberechtigten so extrem teuer werden, dass er da ggfs. besser auf den von der FBB genehmigten Betrag völlig verzichtet. Die FBB hat im Übrigen noch keinem einzigen Schallschutzberechtigten ein Prüfzeugnis vorgelegt und ihm bewiesen, dass er überhaupt mit seiner Methode der Innendämmung das vorgegebene Ziel erreicht. Hier wird von den Anwohnern wieder einmal mehr gefordert, was man selbst zu geben nicht bereit ist.
Es gibt aber inzwischen eine Firma, die Außendämmung mit einer von der FBB akzeptierten Zertifizierung anbietet, die dann den Schallschutzberechtigten nichts kostet. Der Flughafen hat auch in Aussicht gestellt, dass es das auch für einen Typ für Dach-Außendämmung geben könnte, entwickelt von einem Blankenfelder Dachdecker-Betrieb.
In jedem Fall gilt: Erkundigen Sie sich ganz genau, bevor sie beauftragen. Machen Sie alles schriftlich. Und doppelt informiert bzw. doppelt genäht hält auch heut- zutage meistens noch besser als etwas, was vorschnell mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
5. Modul: Küche
Obwohl keine brandenburgische und Berliner Bauordnung bislang je eine Mindestgröße für Küchen vorgeschrieben hat, hat der Flughafen Küchen unter 10 Quadratmeter vom hohen Schutzziel des PFB ausgegrenzt. Willkürlich, sagen wir BIs!
Und wir sagen weiter: Egal wie groß eine Küche ist, sie wird täglich über Stunden genutzt. Viele haben auch in Küchen unter 10 Quadratmetern einen kleinen Sitzplatz geschaffen. Dort kann dann auch ein Kind sitzen, dem eine kochende Mutter bei den Hausaufgaben hilft. Und auch hier darf die Kommunikation der beiden nicht gestört werden. Im Tagschutzgebiet des PFB heißt das: Vollen Schutz nach PFB!
Im Modul Küche ist der Flughafen nicht so kulant, wie er sich im Kasten auf der Seite 20 der Schallschutz-Broschüre gibt. Er zeigt sich vermeintlich spendabel, bewilligt aber nur ein Fenster mit einem Dämmwert von höchstens 43 Dezibel.
Aber muss nicht im Tagschutzgebiet des PFB ein Wohnraum, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist, auf das Tagschutzziel 55 Dezibel geschützt werden? Ja, das muss er laut den Gerichtsurteilen definitiv! Was bedeutet dann das Niveau des Fluglärmschutzgesetzes? Antwort: Eine drastische Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten dadurch, dass ihm die FBB eigentlich die Anwendung des Paragraph 13 des Fluglärmschutzgesetzes verweigert. Je nachdem, wie sehr die Bausubstanz den Fluglärm draußen hält, bringt Ihnen der Schutz nach dem Fluglärmschutzgesetz nämlich gar nicht viel, in manch einem Fall sogar nur eine Verbesserung um ein Dezibel.
Und es kann ja auch sein, dass es eben nicht nur des besten Schallschutz-Fensters bedarf, sondern auch noch Wand-Dämmungen nötig sind, um eine Küche auf das Tagschutzziel hin abzudämmen. Mit der Wahl des Moduls Küche verzichtet man de facto auf sein Recht auf vollem Schutz nach PFB für diesen Raum. Und je nach Bausubstanz, Größe der Küche, ob mit ein oder zwei Außenwänden, kann es sein, dass das Küchen-Modul wenig bis nichts für den konkreten Schallschutz in ihrer Küche tut, sondern sich die positiven Folgen dieses Moduls höchstens in der Kasse der FBB bemerkbar machen. Es ist wohl auch eher für den letzteren Zweck ersonnen worden statt zum Nutzen und Frommen der Anwohner.
Wenn Sie verzichten, dann lassen sie sich in jedem Fall sehr genau die Effizienz dieser Maßnahme ausrechnen. Und kämpfen Sie vielleicht doch besser für sich und andere den Schallschutz nach dem PFB durch, denn auf den haben Sie ein Recht und geben Sie keinesfalls einfach klein bei.
Der Flughafen allerdings bringt sich mit diesen Vorschlägen in eine doppelte win-win-Situation. Durch seine Ausgrenzung bestimmter Küchen vom vollen Anspruch spart er viel Geld. Dann kann er darüber hinaus noch den Journalisten und Politikern ohne tieferes Insider-Wissen weismachen, dass er jetzt doch noch etwas für seine Anwohner tut. Das Kulanz-Angebot "Modul Küche" und auch das "Modul Raumhöhe/Mangelnde Belichtung" kosten ihn unter`m Strich wenig und bringt dem Anwohner nicht viel, aber dem Flughafen eine gute Presse und sogar Lob von den Landtagsabgeordneten auf Sonderausschuss-Sitzungen im Potsdamer Landtag; besonders von denen, die am liebsten nichts wissen und nichts dazu lernen wollen. Und so schafft man es, dass sich nicht nur die weniger gut informierten Betroffenen, sondern auch bedeutende Teile der kritischen Öffentlichkeit hinter die Fichte führen lassen und die erneut ausgetricksten Betroffenen isoliert und ohne nötige Rückendeckung und Solidarität dastehen.
6. Modul: Differenzzahlung
Wir müssen an dieser Stelle wieder einmal rekapitulieren: Schallschutz bedeutet Gesundheitsschutz für die extrem vom Fluglärm betroffene Anwohner im direkten Flughafen-Umfeld.
Wenn man sich also in der ersten Phase der Umsetzung gutgläubig seine Räume auf das vom Gericht kassierte zu niedrig bemessene Schallschutzkriterium nach dem Maximalpegel des siebtlautesten Flugzeugs hin hat abdämmen lassen, so hat man jetzt natürlich einen Anspruch auf die volle Nachbesserung, damit man in seinen Wohnräumen das absolut lauteste Flugzeug, das darüber fliegen kann, nur noch bis höchstens 55 Dezibel hört. Da kann es nötig sein, dass in einem Raum mit mehreren Fenster noch andere zusätzlich ausgetauscht werden müssen. Oder in einem Raum mit nur einem Fenster muss es komplett ersetzt werden und ggfs. noch eine Wanddämmung den Schutz verstärken.
Und da bietet der Flughafen diesem Betroffenenkreis dann die Barauszahlung seiner Ansprüche an. Aber: Minus der Kosten, die er aufgrund seines Tricksens mit dem falschen Tagschutzziel in der ersten Runde fehlinvestiert hat! Ja, und wer sich dann vom Bargeld anlachen lässt, statt seinen vollen Schutz einzufordern, der verhilft dem Flughafen dazu, dass er finanziell für seine Verfehlung nicht einmal mehr einstehen muss. Und er verkauft sein volles Lärmschutzrecht und damit sein Recht auf Gesundheit für "cash auf die Kralle".
Fazit: Modul 6 fällt strenggenommen in die Kategorie: Ein ziemlich unmoralisches Angebot.
7. Modul: Niedrige Raumhöhen/Mangelnde Belichtung
Im Abschnitt über die Verbilligungs-Ideen der FBB ist ja schon das Beispiel des Hauses erläutert worden, dass wegen der heute üblichen Schönheitsreparaturen nicht mehr der für ihn gültigen Bauordnung von anno Hakenkreuz entspricht. Dies ist ein sehr häufig auftretender Fall bspw. in bestimmten Typenhaus-Siedlungen in Blankenfelde. Sehr viele eigentlich anspruchsberechtigte Räume und Dach-Teilflächen wird aus diesem Grund die Dämmung verweigert.
Im Juli 2016 ist jetzt im Bundesland Brandenburg eine neue Bauordnung in Kraft getreten. Wenn wir einmal nachforschen, warum die alte nicht mehr gut genug war, dann stoßen wir auf ein großes Problem, dass der BER hatte. Dessen Baugenehmigung wäre nämlich nach der Bauordnung von 2003 im November 2016 vor seiner Fertigstellung abgelaufen. Das hätte bedeutet, dass die gesamte Planung erneut hätte beim Bauamt eingereicht werden müssen, aber jetzt bezogen auf recht viele geänderte Bau-Vorschriften. Das wäre für den BER eine ihn völlig vernichtende Katastrophe gewesen und hätte das"Aus" für das gesamte Projekt bedeutet. Weil er aber um den BER und nicht nur um unwichtige Bürger ging, sann man auf eine wirksame Abhilfe und kam darauf, dass man dem Land Brandenburg am besten einfach eine neue Bauordnung verpasst, in der es dann eben einfach kein Verfallsdatum mehr für Bauordnungen gibt. Ja, so gedacht wurde dann auch so gemacht!
Wird jetzt aber in gleicher Weise die neue Bauordnung auch rückwirkend auf die Schallschutzberechtigten angewendet? Das wäre zu fordern, denn warum nicht gleiches Recht und Vorgehensweise für alle? Die neue Bauordnung sieht das Problem mit den Raumhöhen nämlich sehr viel entspannter als der rigide Flughafen. In Absatz 47 heißt es: „Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Meter haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum." Mit den Gebäudeklassen 1 und 2 sind konkret die gängigen Einfamilien-Häuser gemeint.
Viele Eigentümer von nach der Wende erbauten, von Bauträgern fertig gekaufte Reihenmittelhäuser sind dagegen mit einer anderen Ablehnungsbegründung für den Schallschutz ihrer Dachgeschoss-Räume konfrontiert: Sie verstoßen laut FBB gegen die Belichtungsregel, oder um es einfacher zu erklären: Die Fläche ihrer Dach- oder Gaubenfenster sei im Verhältnis zu der Wohnfläche zu gering. Die Bauordnungen vor dem Jahr 2003, die auch wie die neue hinsichtlich der Belichtungsregel ganz strikt ist, haben aber eine solche Regelung gar nicht gehabt bzw. wie die Bauordnung aus 1994 auch Ausnahmen zugelassen. In einer Epoche, in der die Elektrifizierung aller Bereiche des Hauses völlig außer Frage steht, können die Bewohner das Problem eines zu dunklen Raums ja einfach durch einen kleinen Druck auf den Lichtschalter lösen.
Es geht aber gar nicht um die einfache Lösung eines Problems, sondern bei der FBB darum, Rigidität zu zeigen, um Ansprüche abzuwimmeln; eine Rigidität, wie sie die zuständigen Bauordnungsämter selbst nie an den Tag gelegt haben, als sie in den Jahren 1994 bis 2003 Bauträgern die Errichtung von Typen- und Reihenhäuser mit etwas zu wenig Dachfenster-Fläche genehmigt hatten, die viele Familien dann in dem gutem Glauben für sich gekauft haben, alles sei in bester Ordnung. Heute sagt ihnen der Flughafen: "Euer Kinderzimmer wird von uns nicht nach PFB geschützt, weil das Dachfenster im Zimmer Eurer Tochter 20 mal 20 Zentimeter zu klein ist." Und wer als Mensch mit mitfühlendem Herz und denkendem Hirn davon erfährt, der sucht die Schuld nicht bei dem ein wenig zu klein geratenen Dachfenster, sondern bei dem zu klein geratenen Verantwortungsgefühl des Flughafens gegenüber der Gesundheit seiner Umland-Kinder.
Im Modul 7 selbst steht wörtlich: "Für Räume, bei denen die Raumhöhe oder Belichtung nicht der aktuellen oder gar einer der in Vergangenheit gültigen Bauordnung entspricht, erhalten die Anwohner auf Antrag Schallschutz, der dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes entspricht." Es hat Bauordnungen gegeben, die keine strikte Belichtungsregeln ohne Ausnahme-Möglichkeit hatten. Irgendeiner Bauordnung haben auch die wegen des Grundes der "mangelnde Belichtung" abgelehnten Räume einmal entsprochen.
Der Flughafen will ja auch etwas leisten, ein neues Dachfenster ist eventuell durchaus drin, aber nur nicht den vollen Schutz nach dem PFB! Sondern nach dem weitaus schlechteren Fluglärmschutz-Gesetz. Das erspart ihm die Kosten für ganz viele Dachdämm-Maßnahmen.
Aber hier gelten dann erneut alle kritischen Bemerkungen, wie bereits im Modul Küche ab der Textpassage "Aber muss nicht im Tagschutzgebiet des PFB ein Wohnraum, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist, auf das Tagschutzziel 55 Dezibel geschützt werden? Ja, das muss er laut den Gerichtsurteilen definitiv! ..." hinreichend beschrieben. Er bringt auch hier mit seiner vermeintlichen Kulanz im Modul 7 die Betroffenen durch seine fragwürdigen Ablehnung von berechtigten Ansprüchen um den ihnen eigentlich von dem § 13 des Fluglärmschutzgesetzes garantierten hohen Schutz nach dem PFB.
8. Modul:Wintergarten
Die FBB schreibt auf der Seite 21 ihrer Schallschutz-Broschüre, dass sie sich bewusst sei, "dass nicht alle zum Wohnen genutzte Wintergärten auch über eine entsprechende Genehmigung verfügen." Das ist vor allem in den Fällen richtig, in denen man zu bestimmten Zeiten im Land Brandenburg für die Errichtung eines Wintergartens kleiner oder gleich 15 Quadratmetern gar keine Baugenehmigung gebraucht hat bzw. selbst dann keine bekommen hätte, wenn man sie beim Bauamt beantragt hätte. Jetzt wegen fehlender Baugenehmigung den vollen Schallschutz für diese Wintergärten zu verweigern, wenn sie als Wohnraumerweiterung genutzt werden, ist nicht nachvollziehbar. Diesen Betroffenenen eine Entschädigung von 150 EUR pro Quadratmeter - die FBB meint hier die Fußboden-Quadratmeter und nicht die Glasflächen! - anzubieten, ist eine absolut unzureichende Entschädigung dafür, dass dieser lichtdurchflutete, meistens dem Garten zugewandte, der Erholung dienende Raum jetzt nur noch unter Inkaufnahme einer hohen Lärmbelastung zu nutzen ist.
Dass Problem Wintergarten ist insgesamt eines, dass von der FBB zu einem der größten gemacht wurde, das wir im Schallschutz haben. Es gelten hier die allerverschiedensten Bauordnungen zu den allerverschiedensten Zeiten der Errichtung, und zwar aus zwei Bundesländern bzw. eigentlich drei Bundesländern; interimsweise kurz nach der Wende auch die aus Nordrhein-Westfalen. Im Land Berlin brauchte man zu jeder Zeit für jede Art Wintergarten eine Baugenehmigung, egal, ob man darin gewohnt oder darin nur Kohlrabi gezüchtet hat. In Brandenburg hat sich über die Zeit jeweils immer mal etwas an den Anforderungen verändert.
Aber: Wenn Sie Probleme mit einem Wintergarten haben, bitten Sie einen bausachverständigen Menschen in ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, sich den Ihren einmal genauer dahingehend anzusehen, ob Sie überhaupt nach den Begriffen des Baurechts einen Wintergarten haben. Das, was Sie und der Flughafen umgangssprachlich "Wintergarten" nennen, könnte auch gut eine Veranda oder eine Loggia sein. Dann hätten sie überhaupt gar keinen Wintergarten und würden mit dem Flughafen um das falsche Thema streiten.
Die vielen Facetten dieses Themas kann man an dieser Stelle gar nicht darstellen. Suchen sie sich eine fachkundige Beratung, wenn Sie als Schallschutzberechtigter von diesem Problem heimgesucht sind. Insgesamt muss man aber abschließend feststellen: Die angebotene Entschädigung von 150 EUR pro Fußboden-Quadratmeter wäre nur dann angemessen, wenn der Fluglärm eine Belastung wäre, die aus unterirdischen Tunneln nach oben steigen würde, und die man mit einer Fußboden-Trittschall-Dämmung in den Griff bekommen könnte. Dafür würde dann auch der Quadratmeter-Preis in etwa stimmen. Für den von oben eindringenden Fluglärm passt das aber weder von der zur Berechnung herangezogenen Bezugsgröße her noch von der angebotenen Summe, sondern dieses Entschädigungsangebot ist einfach nur unterirdisch niedrig.
Nicht vorhandendes Modul 9: Lüftungsplanung
Obwohl das Urteil des OVG vom 03.05.2016 zum Zeitpunkt der End-Redaktion der Schallschutz-Broschüre schon gesprochen war, hat sich der Flughafen weder in der Broschüre, aber auch bislang in keinem anderen öffentlichen Kontext dazu geäußert, wie er das Urteil zur Be- und Entlüftung in Schlaf- und Kinderzimmern jetzt umzusetzen gedenkt. Ganz wichtig am Urteil: Der Fughafen muss bereits vor dem Einbau eine Planung für die Be- und Entlüftung bei gleichzeitiger Einhaltung des planfestgestellten Schutzziels erstellen lassen. Es genügt nicht, dass ein Monteur vor Ort ohne ausreichend gründliche Fachkenntnis eine Kernbohrung durch die Wand macht und die einfachen Zulüfter montiert, sondern es muss vorher auch die Frage der Abluft und alle Folgewirkungen geprüft und dafür geeignete Lösungen gefunden werden, die dem Stand der Technik entsprechen und bei der die DIN-Normen beachtet werden. Ein großer Fortschritt ist: An dieser Stelle ist dem Flughafen untersagt worden, einfach plan- und konzeptionslos ohne Folge-Abwägungen Module hinzuzufügen bzw. auszutauschen. Diese Vorgehensweise wäre allerdings auch beim gesamten baulichen Schallschutz durchgängig dringend geboten.
Jetzt muss aber in den Fällen von umfänglichen Schallschutzmaßnahmen eine Lüftungsplanung nachgearbeitet werden, ggfs. auch Maßnahmen geändert werden. Dies verursacht Mehrkosten und erfordert eine Neuberechnung der Leistungsverzeichnisse. Möglicherweise kommt dann der ein oder andere ASE-B-Betroffene dann doch noch in die Entschädigungs-Gruppe.
Mittel zur Gegenwehr
Wer sich nicht wehrt,
... sich kampflos auf die Modul-Lösungen des Flughafens einlässt, hat dann mit dem Einsetzen der Dauer-Dröhnung nach der Inbetriebnahme des BER mehr Fluglärm um die Ohren und weniger Schutz, als ihm eigentlich zusteht. Verhalten Sie sich nicht wie die auf der Seite 25 als Beispiel angeführte, sehr uninformierte fiktive Beispiel-Familie Schumacher aus Waltersdorf, die ja so dankbar das Modul "Küche", das Modul "Niedrige Raumhöhe" und auch noch das Modul "Wintergarten" nutzt. Seien Sie sich zu schade dafür, sich vom einem Flughafen als törichtes Sparschwein missbrauchen zu lassen, während überall sonst in all den anderen Bau-Bereichen Milliarden für Pfusch, Misswirtschaft und Korruption verschwendet wurden, wie es inzwischen ja weltweit bekannt, legendär und in Deutschland sonst ohne Beispiel ist.
Vor allem gilt es, sich umfänglich zu informieren. Hierzu gibt es verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Sie werden wie folgt aufgeführt: In roter Schrift erscheinen die Beratungsstellen, die in irgendeiner Abhängigkeit vom Flughafen bzw. seinen Anteilseigner-Regierung stehen. In grüner Schrift die Beratungsmöglichkeiten bei den BI-Vereinen oder regierungsunabhängigen Verbänden. In Klammern wird jeweils genannt, wer diese Stellen finanziert. Wir empfehlen, sich aus allen Quellen zu informieren, aber darüber kritisch zu reflektieren, wer jeweils welche Interessen vertritt. Wichtig beim Schallschutz ist, dass sowohl die eigentlichen Ansprüche richtig durchgesetzt werden, als dass auch die praktische Umsetzung anschließend handwerklich richtig fach- und sachgerecht ausgeführt wird.
Da baulicher Schallschutz ein sehr spezielles Fachgebiet im Bauwesen ist, haben wir BIs immer auch eine vom Flughafen finanzierte Baubegleitung durch einen sachkundigen Ingenieur gefordert. Eine sehr vernünftige Forderung, mit der wir bislang beim Flughafen grundsätzlich nur auf taube Ohren gestoßen sind.
Hier nun die Liste zu den Beratungsmöglichkeiten:
1. Schallschutztelefon des Flughafens
Telefon: +49 (0)30 | 6091-73500
(Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr)
Email: schallschutz_kontakt@berlin-airport.de
2. IHK-Liste der Schallschutz-Firmen
Ansprechpartner: Herr Gert Hirsch
link: http://www.pq-abst.de/BERSS-LV
Tel.: 030/3744607-12
Email: gert.hirsch@abst-brandenburg.de
3. Flughafenberatungszentrum (FBZ)
Das FBZ sitzt in Schönefeld in der Mittelstraße 11 und bietet für jeden Anspruchsberechtigten eine kostenlose Beratung an. Es steht unter der Trägerschaft des Landkreises Teltow-Fläming, wird aber von der Landesregierung finanziert.
Die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung ist: 030/6341079-00 oder aber Email: nicole.brettschneider@teltow-flaeming.de
Bei Problemen mit der Verkehrswertermittlung: Interessenten für einen Termin mit Herrn Schiefelbein melden sich telefonisch unter Tel. 030-634107900, um einen Beratungstermin zu vereinbaren bzw. auch per Email: info@flughafen-beratungszentrum.de
Wer sich als Empfänger einer Anspruchsermittlung Entschädigung über für ihn am besten geeignete Maßnahmen an seinem Haus beraten lassen will, wendet sich an das Schallschutz-Telefon des Flughafens und wird dann an ein Ingenieurbüro verwiesen, das diese Aufgabe im Auftrag des Flughafens erledigt.
4. Bürgerverein Berlin Brandenburg e. V. (BVBB)
Für seine ratsuchenden Mitglieder bietet der BVBB kostenlose Informationen an, wie sie im individuellen Fall am besten mit ihren Schallschutz-Problemen weiterkommen. Auch Nichtmitglieder werden gegen eine entsprechende Spende informiert.
Der BVBB e. V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung ist u. a.: 03379/201434 oder 030/6769891.
5.) Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN)
Der VDGN hat innerhalb seines Verbandes eine Schallschutz-Arbeitsgruppe um Prof. Ulrich Geske eingerichtet und bietet auch eine Beratung, teilweise auch zusammen mit einem Rechtsanwalt, an; und zwar nach Voranmeldung immer donnerstags im Clubraum 4 im Vereinshaus Mahlow in der Immanuel-Kant-Str. 3-5 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Der erste Termin ist hier kostenlos, das heißt, man muss kein Mitglied sein. Für eine weitere, tiefergehende und individuelle Beratung ist aber eine Mitgliedschaft im VDGN erforderlich.
Die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung ist: 030/514 888 210.
Der VDGN finanziert sich aus den Beiträgen seiner über 120.000 Mitglieder sowie über Spenden.
5. Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) e. V.
Die BIMS versteht sich in Sachen Schallschutz als eine Selbsthilfegruppe, die aber dadurch, dass Mitglieder in der Schallschutz-AG des VDGN und auch in der Arbeitsgruppe 2: Lärmschutz des Kommunalen Dialogforums mitarbeiten, auch viel Informationen zum Schallschutz in den eigenen Reihen haben.
Bei BIMS kann aber nur informiert, aber nicht im juristischen Sinne beraten werden, weil BIMS e. V. keinen Rechtsbeistand bezahlen kann.
Das Geld kommt bei der BIMS ebenfalls aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Grundsätzlich kann jeder zu dem von BIMS so genannten "DiensTalk", der regulär dienstags um 19.30 Uhr im Clubraum 4 im Vereinshaus Mahlow in der Immanuel-Kant-Straße 3 - 5 stattfindet, unangemeldet kommen.
Eine genauere Terminankündigung finden Sie unter "Termine und News" auf der WebSite „www.bi-mahlow.de“.
Bisher war bei fast jedem DiensTalk-Treffen Schallschutz immer ein Thema.
Kontakt: info@bi-mahlow.de oder Tel.: 0331/55087905.
6. Der Fluglärmschutzbeauftragte
Der Fluglärmschutzbeauftragte soll als unabhängiger Ombudsmann zwischen allen Beteiligten am Luftverkehr und den Betroffenen vermitteln. Er wird den Lärmbeschwerden der Bürger nachgehen und mit der Flugsicherung, der Geneh-migungsbehörde, der Flughafengesellschaft und den Luftverkehrsgesellschaften Konzepte zur Verminderung des Fluglärms entwickeln und umsetzen.
Bürger, Bauherren und Bauträger wird er bei beabsichtigten Grundstücksankäufen bzw. Bauvorhaben im Flughafenumfeld beraten.
Als Träger öffentlicher Belange wird er in luftverkehrsrechtlichen Fachplanungsverfahren der Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde mitwirken.
Weitere Informationen: www.fluglaermschutzbeauftragter-ber.de
Richten Sie bitte Ihre Fragen an die E-Mail-Adresse fluglaermschutzbeauftragter-bbi@teltow-flaeming.de.
Telefonisch erreichen Sie den derzeitigen Fluglärmschutzbeauftragten Patrick Strogies unter der Nummer 030/6341079 00.
Bei allen in Petrolgrün-Buchstaben dargestellten Informationsmöglichkeiten erfahren Sie außer hilfreichen Tipps für Ihren Fall, wie Sie sich mit Bürgern zusammenschließen können, um sich gemeinsam gegen das Herunterschrauben bestehender gesetzlicher Ansprüche zu wehren. Sie bekommen Hilfen für den nötigen Briefwechsel mit dem Flughafen, aber auch mit den Aufsichtsbehörden, genau so aber auch Hinweise, mit welchem eher geringen Betrag an Geld sie sich an der Finanzierung von weiteren Muster-Klagen beteiligen können. Von den Prozessen gegen die Wertermittlung und der Kappungsgrenze haben die mit dem BER vertrauten Rechtsanwaltskanzleien eher abgeraten, aber gegen die Ausgrenzung von den Ansprüchen aufgrund der sehr rigiden Interpretationen des Baurechts, von denen die Eigentümer mit einer ASE-B betroffen sind, lässt sich eventuell wieder gerichtlich vorgehen.
Wenn Sie sich wehren, erstreiten Sie nicht nur für sich den bestmöglichen Schallschutz oder das meiste Geld, mit dem sie ihn dann selbst verwirklichen können. Sie sorgen auch dafür, dass die schlechten Sitten beim Schallschutz, die die FBB gerne etablieren würde, einfach nicht einreißen können. Weiterhin tun Sie auch viel für Ihr Gemeinwesen. Denn wenn die Häuser weitgehend schlecht oder ungeschützt in der Landschaft stehen bleiben, dann verlieren sie noch mehr an Wert bei ihrer Vermarktung oder ihrem Verkauf, als sie es eigentlich aufgrund der Flughafen-Nähe müssten. Sie werden dann beim Verkauf, aber auch bei einer Vermietung interessant für die weniger betuchten Käuferschichten bzw. Mieter, die auch sonst in prekäreren Verhältnissen leben.
Das Klima der weitgehend friedlichen Koexistenz von Mittelschichts-Familien, wie es derzeit noch in dem Umland-Gemeinden des BER vorherrschend ist, könnte durch den Zuzug einer anderen Klientel leiden; ebenso der Zustand einer wohlgeordneten Gepflegtheit. "Lärm-Verslumung" nennen einige Experten das, was den Flughafen-Gemeinden droht, wenn nicht die Anwohner, aber auch die Kommunen selbst massiv dem Absturz in Problem-Gemeinden oder Problem-Viertel gegensteuern. Bei diesem Kampf gehen diesmal individuelle Einzelinteressen und Gemeinwohl prima zusammen! Darum: Helfen auch Sie unbedingt mit, stemmen auch Sie sich gegen den Abstieg Ihrer Gemeinde, indem Sie Ihr Haus möglichst optimal vor eindringendem Fluglärm zu schützen versuchen. Tun Sie es aus zweierlei Gründen: Ihrer Gesundheit zuliebe! Und ihrer Heimat zuliebe!
(Das Kapitel zum Schallschutz wird demnächst fortgesetzt und wird Tipps zu der praktischen Umsetzung des baulichen Schallschutzes beinhalten.)